Dienstrad-Leasing für Minijobber: Möglich in Donauwörth?
Das Thema Dienstrad-Leasing ist in den letzten Jahren für viele Arbeitnehmer attraktiv geworden – doch wie sieht es speziell für Minijobber aus? Die Antwort ist differenzierter als oft angenommen, und es lohnt sich, die Regelungen genau zu kennen, bevor man eine Entscheidung trifft.
Wie funktioniert Dienstrad-Leasing grundsätzlich?
Das klassische Dienstrad-Leasing basiert in Deutschland auf dem Prinzip der Gehaltsumwandlung: Der Arbeitgeber least das Fahrrad oder E-Bike und stellt es dem Mitarbeiter zur Verfügung. Der geldwerte Vorteil wird über eine Reduzierung des Bruttogehalts verrechnet, wodurch Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben sparen. Unterm Strich können so Ersparnisse von bis zu 40 % gegenüber dem Kauf entstehen – ein erheblicher Vorteil, den wir bei Zweirad-Uhl in Donauwörth unseren Kunden gerne transparent erklären.
Entscheidend dabei: Dienstrad-Leasing über Gehaltsumwandlung setzt ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis voraus. Für Selbstständige ist dieses Modell grundsätzlich nicht nutzbar. Und für Minijobber gilt eine gesonderte Betrachtung, die wir im Folgenden genau beleuchten.
Warum klassisches Leasing bei Minijobbern nicht greift
Der Kern des Problems liegt in der Natur des Minijobs selbst: Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ist auf eine Verdienstgrenze ausgelegt – derzeit 538 Euro monatlich. Eine Gehaltsumwandlung würde diesen Verdienst rechnerisch reduzieren, was in einem Minijob-Verhältnis schlicht nicht funktioniert. Das Modell der Entgeltumwandlung, auf dem das klassische Dienstrad-Leasing basiert, lässt sich daher auf Minijobber nicht anwenden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Minijobber vollständig leer ausgehen.
Die Alternative: Steuerfreie E-Bike-Überlassung als Zusatzleistung
Hier kommt eine gesetzliche Regelung ins Spiel, die vielen Arbeitgebern und Minijobbern nicht bekannt ist: Arbeitgeber können ihren Minijobbern ein E-Bike zusätzlich zum vereinbarten Lohn kostenfrei überlassen – und das, ohne dass dieser Sachbezug als Mehrverdienst gewertet wird. Unter der sogenannten 0,25-%-Regelung bleibt die Überlassung steuer- und abgabenfrei, sofern sie als Zusatzleistung zum regulären Gehalt gewährt wird.
Diese Regelung gilt sowohl für die dienstliche als auch für die private Nutzung des E-Bikes. Sie war ursprünglich befristet, wurde aber inzwischen bis Ende 2030 verlängert – ein klares Signal des Gesetzgebers für die nachhaltige Förderung des Fahrrads als Alltagsverkehrsmittel.
Für Minijobber bedeutet das konkret:
- Das E-Bike wird vom Arbeitgeber geleast oder angeschafft und dem Minijobber zur Verfügung gestellt.
- Die Überlassung erfolgt zusätzlich zum Lohn – eine Gehaltsumwandlung findet nicht statt.
- Der Minijobber überschreitet dadurch nicht die Verdienstgrenze.
- Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich entsteht kein Nachteil.
Dieses Modell setzt natürlich voraus, dass der Arbeitgeber bereit ist, die Kosten zu tragen oder zumindest zu übernehmen. Es handelt sich also nicht um klassisches Leasing aus Mitarbeitersicht, sondern um eine arbeitgeberfinanzierte Zusatzleistung.
Was bedeutet das für die Praxis in Donauwörth?
Wenn Sie als Arbeitgeber in der Region überlegen, Ihren Minijobbern ein E-Bike zu ermöglichen, lohnt sich ein Gespräch mit uns. Wir kennen die gängigen Leasingmodelle und können gemeinsam mit Ihnen prüfen, welche Lösung für Ihr Unternehmen und Ihre Belegschaft passt. Unser Leasing-Angebot richtet sich an Arbeitgeber aller Größen – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum mittelständischen Unternehmen.
Für die Auswahl des richtigen E-Bikes – ob für Minijobber oder Vollzeitkräfte – stehen wir mit einem breiten Sortiment bereit. Unsere vorgestellten E-Bikes von Marken wie Cube, Haibike und Kalkhoff bieten für jeden Einsatzzweck die passende Lösung, und unsere Fahrradwerkstatt sorgt dafür, dass das Dienstrad dauerhaft in bestem Zustand bleibt.
Natürlich empfehlen wir, die konkrete steuerliche Umsetzung mit einem Steuerberater abzustimmen, da individuelle Gegebenheiten variieren können.
Jetzt beraten lassen
Sie möchten wissen, ob und wie Dienstrad-Leasing für Ihre Mitarbeiter – auch Minijobber – in Frage kommt? Wir helfen Ihnen gerne weiter und zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
