Fahrradklingel und Hupe: Vorschriften für Radler im Donau-Ries
Wer mit dem Fahrrad im Donau-Ries unterwegs ist, sollte nicht nur auf Helm und Licht achten – auch die Klingel ist gesetzlich vorgeschrieben. Was viele nicht wissen: Nicht jedes Schallzeichen am Lenker ist erlaubt. Wir erklären, was § 64a StVZO konkret fordert, was verboten ist und worauf Radlerinnen und Radler in der Region achten sollten.
Was das Gesetz vorschreibt: Die helltönende Glocke
Die Grundregel ist klar: Nach § 64a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss jedes Fahrrad mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgestattet sein. Das klingt simpel, hat aber konkrete technische Konsequenzen. Die Glocke muss wirkungsvoll sein – das bedeutet nach der aktuell gültigen Norm DIN 33946:2010-09 einen Mindestschalldruck von 85 Dezibel in zwei Metern Abstand. Die ältere Norm DIN ISO 7636:1986 wurde durch diese strengere Anforderung abgelöst, was zeigt: Auch im Bereich Fahrradsicherheit entwickeln sich die Standards weiter.
Die Klingel muss außerdem am Lenker angebracht sein und jederzeit griffbereit liegen. Ihr einziger Zweck ist die akustische Warnung anderer Verkehrsteilnehmer – etwa auf Radwegen, in Fußgängerzonen oder engeren Passagen, wo ein rechtzeitiges Signal Zusammenstöße verhindern kann.
Hupen und Radlaufglocken: Was nicht erlaubt ist
Hier wird es für viele Radfahrerinnen und Radfahrer überraschend: Eine Fahrradhupe – also ein aktiv betätigtes Druckluft- oder elektrisches Signalhorn – ist am Fahrrad in Deutschland nicht zulässig. § 64a StVZO lässt ausschließlich die klassische helltönende Lenkerklingel zu. Andere Einrichtungen für Schallzeichen sind ausdrücklich verboten.
Dasselbe gilt für sogenannte Radlaufglocken, also Glöckchen, die durch die Drehbewegung des Rades in Schwingung versetzt werden. Diese sind seit Jahrzehnten verboten – offiziell wegen potenzieller Lärmbelästigung. Der ADFC kritisiert dieses Verbot als wenig nachvollziehbar, doch rechtlich ist die Lage eindeutig: Wer eine Radlaufglocke montiert hat, verstößt gegen die StVZO.
Ein weiterer häufiger Irrtum: Eine vorhandene Hupe ersetzt die Klingel nicht. Wer am Lenker eine unzulässige Hupe montiert und gleichzeitig keine vorschriftsmäßige Klingel hat, begeht einen doppelten Verstoß – zahlt aber dennoch nur einmal Verwarngeld.
Was bei Verstößen droht
Der finanzielle Schaden hält sich zunächst in Grenzen: Bei fehlendem oder unzulässigem Schallzeichen werden 15 Euro Verwarngeld fällig. Wer also mit einer Hupe statt einer Klingel unterwegs ist, oder gar kein Schallzeichen am Rad hat, riskiert dieses Bußgeld. Das mag gering erscheinen – im Ernstfall, etwa bei einem Unfall, bei dem ein rechtzeitiges Warnsignal fehlte, kann eine nicht regelkonforme Ausrüstung jedoch versicherungsrechtliche und haftungsrechtliche Folgen haben.
Für das tägliche Radeln im Donau-Ries – ob auf den Radwegen entlang der Donau, durch Donauwörth oder auf gemeinsam genutzten Wegen – ist eine gut funktionierende, normgerechte Klingel also nicht nur Pflicht, sondern auch ein echtes Sicherheitsmerkmal.
Die richtige Klingel finden: Qualität zählt
Nicht jede Klingel aus dem Discounter erfüllt die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig. Wer sein Fahrrad oder E-Bike regelkonform ausstatten möchte, sollte auf Produkte setzen, die die DIN 33946:2010-09 erfüllen. Besonders wichtig ist das bei E-Bikes, Lastenrädern oder schnellen Pedelecs, die lautere und klar hörbare Warnsignale erfordern.
In unserem Zubehör-Sortiment führen wir ausgewählte Klingeln, die sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch hohe Qualitätsstandards erfüllen. Gleiches gilt für die Montage: In unserer Fahrradwerkstatt in Donauwörth prüfen wir bei Bedarf die gesamte Ausrüstung Ihres Rades – von der Beleuchtung bis hin zum Schallzeichen.
Auch wer ein neues Fahrrad kauft, sollte darauf achten, dass es bereits werkseitig mit einer normgerechten Klingel ausgestattet ist. Bei Zweirad-Uhl ist das selbstverständlich – wir stellen sicher, dass alle Räder die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen, bevor sie das Haus verlassen.
Gut ausgerüstet auf Radtour – wir helfen gerne
Ob Klingel, Licht oder kompletter Sicherheits-Check: Als Fachbetrieb mit langjähriger Erfahrung im Donau-Ries stehen wir für alle Fragen rund um die regelkonforme Ausstattung Ihres Fahrrads zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an – über unser Kontaktformular erreichen Sie uns schnell und unkompliziert.
